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SP TRANS GmbH
Standort
Industrie Str. 34
D-90441 Nürnberg
Kontakt
TEL.: +49 (0)911 36 090 96
EMAIL: info@sp-trans.de
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen SP TRANS GmbH
BEGRIFFSBESTIMMUNG
1. Auftraggeber
Eine juristische oder natürliche (Privat) Person, die Weisung für die Beförderung eines Frachtgutes erteilt.
Diese Auftragserteilung kann persönlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronsicher Weise (E-Mail) erfolgen.
2. Versender
Eine juristische oder natürliche (Privat) Person, der als Verkäufer oder Lieferant des zu befördernden Gutes auftritt.
In dessen Namen und Vollmacht werden auf Wunsch die für eine Lieferung ins Ausland (nicht EU-Länder) erforderliche
Zollausfuhranmeldung vorgenommen.
3. Empfänger
Eine juristische oder natürliche (Privat) Person, ist vom Auftraggeber als Verfügungsberechtigter am Bestimmungsort genannt.
4. Eigentümer
Eine juristische oder natürliche (Privat) Person, des zu befördernden Gutes kann jeder der vorgenannten Parteinen sein.
Die Eigentumsrechte an der Ware zu überprüfen, ist nicht Aufgabe der Firma SP TRANS GmbH.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1
Mit dem Abschluss eines Speditionsvertrages mit dem Auftraggeber verpflichtet sich die Firma SP TRANS GmbH die Versendung
des Gutes zu besorgen. Die Besorgung der Güterversendung umfasst die Organisation der Beförderung und kann weitere
auf die Beförderung bezogene Dienstleistungen erfassen. SP TRANS GmbH übt kaufmännische Sorgfalt, in der Auswahl der am
Transportablauf beteiligten Unternehmen wie Frachtführer, Umschlagsbetriebe, Speditionen, Frachtagenturen sowie andere
Erfüllungsgehilfen, welche an der Transportabwicklung maßgeblich beteiligt sind. SP TRANS GmbH ist ermächtigt, alle am
Transportablauf beteiligten Unternehmen und Erfüllungsgehilfen, zwecks Erfüllung des Transportauftrages im Auftrag des
Auftraggebers zu beauftragen. Als Spediteur für den Auftraggeber, übernimmt SP TRANS GmbH und/oder seiner Erfüllungsgehilfen
keine Verantwortung und kann nicht haftbar gemacht werden, für den Verlust, Beschädigung des Gutes (bei Fahrzeugen, deren
Zubehör oder eingeladenen Gegenstände), oder Verspätungen bei der Durchführung des Transporters.
§ 2
SP TRANS GmbH vermittelt die Beförderung des Gutes auf Risiko des Auftraggeber unter Einbindung der Allgemeinen Deutschen
Spediteurbedingungen (ADSp) neuste Fassung. Haftungsausschluss bzw. Haftungsbeschränkungen der ADSp 2.3, 3.6, 23.
24 sowie HGB § 431.
§ 3
Berechnung der Lieferungskosten bis vereinbarten Lieferungsort erfolgt gemäß unserer angebotenen Offerte (netto zuzüglich
der z. Zt. Gültigen Mehrwertsteuer.) Bei Lieferung in ein Drittland sind die Lieferungskosten Mehrwertsteuerfrei. Bei Lieferung
nach Ländern der europäischen Gemeinschaft erfolgt die Berechnung für Frachtzahler die nicht in Deutschland ansässig sind
und Ihre gültiger Umsatzsteuer-Ident. Nummer vorweisen können, ebenfalls excl. Deutscher Mehrwertsteuer.
Sonderleistungen wie Dokumentversand per Kurierservice oder Eindeckung einer Transportversicherung werden gesondert in
Rechnung gestellt.
§ 4
Der Auftraggeber muss bei Auftragserteilung mitteilen, wer Frachtzahler ist. Sind Frachtzahler und Auftraggeber nicht eine
Person oder Gesellschaft, so haftet der Auftraggeber für die Lieferungskosten zuzüglich der Kosten für Sonderleistungen.
Sind Lieferungskosten durch den Auftraggeber zahlbar durch den Empfänger gestellt, werden diese Kosten wenn Möglich vor
Auslieferung per Nachnahme durch einen beauftragen Vertreter der Firma SP TRANS GmbH eingezogen. Sollte dies nicht
möglich sein, kann SP TRANS GmbH Vorauszahlung verlangen. SP TRANS GmbH behält sich ein zurückbehaltungsrecht an
dem zu beförderten Gut vor, bis die Lieferungskosten, Gebühren und alle anderen im Zusammenhang, verbundenen
Kosten vollständig bezahlt sind.
§ 5
Hafengebühren und/oder andere Kosten, welche nach Abladen des Gutes an den jeweiligen Bestimmungsorten
(sog. Lokale Kosten) erhoben werden, sind vom Empfänger vor Ort zu entrichten und sind nicht Bestandteil des
Speditionsauftrages.
§ 6
Eine Transportversicherung wir nur mit schriftlichem Auftrag des Auftraggeber eingedeckt. Die Gültigkeit erfolgt mit der
Übernahme des Gutes durch SP TRANS GmbH und/oder seine Erfüllungsgehilfen und ended mit Übernahme des Gutes durch
den Empfänger am vereinbarten Lieferungsort, jedoch spätestens 3 Tage nach Ankunft des Gutes. Ansonsten gelten die
Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Transportversicherungsgesellschaft.
§ 7
SP TRANS GmbH und/oder seine Erfüllungsgehilfen übernimmt keine Verantwortung für den Zustand oder Schäden des zu
befördernden Gutes, ausgenommen solche, die nachweislich durch Verletzung unserer Sorgfallspflicht gem. § 2 entstanden sind.
SP TRANS GmbH und/oder seine Erfüllungsgehilfen übernimmt keine Verantwortung für den mechanischen Zustand eines
Fahrzeuges oder Schäden am Motor oder Getriebe.
§ 8
Versand- und Ankunftsdaten werden von SP TRANS GmbH nach Vorgabe der am Transportauftrag beteiligten Unternehmen, wie
Frachtführer, Bahngesellschaft, Schifffahrtsgesellschaft oder deren Agenten sowie Fluggesellschaften nach neusten
Wissensstand angegeben. Daher können Transportermine bei Auftragserteilung nur unter Vorbehalt genannt bzw. angenommen
werden. SP TRANS GmbH kann nicht, für durch die bei der Transportabwicklung beteiligten Unternehmen, geänderte
Transportdaten und eine hieraus eventuell entstehende Verspätung des Gutes am vereinbarten Bestimmungsort, haftbar
gehalten werden. Insbesondere ist eine Haftbarhaltung für die Nicht-Nutzung des Gutes ausgeschlossen.
§ 9
SP TRANS GmbH ist berechtigt (wenn keine Weisung erteilt wurde) die Auswahl des Transportweges (Ladehafen, Flughafen,
Bahnstation) sowie die am Transport beteiligten Unternehmen selbst zu bestimmen. SP TRANS GmbH unterliegt hierbei
den Bestimmungen zu
§ 2.
Alle Vereinbarungen mit Schifffahrtsgesellschaften (Reedereien), Fluggesellschaften, Bahngesellschaft und Versicherungs-
gesellschaften sind im Auftrag des Auftraggeber und erfolgen in Verbindungen mit Konossomentsbedingungen, Luftfracht-
bedingungen, Bedingungen der verschiedenen Bahngesellschaften und den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft in
Verbindung der in § 2 genannten ADSP. und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
§ 10
Der Auftraggeber ist berechtigt, nachträglich Anweisung an SP TRANS GmbH zu erteilen. Dies betrifft ins besondere, Umstellung
des Frachtzahlers, die Lieferung zu verzögern, zu stoppen, eine Umleitung zu einem anderen Auslieferungsort, sowie
Änderung im Konossoment. Eine mündliche oder schriftliche Anweisung für eine Änderung erfordert vor Inkrafttreten der
schriftliche Bestätigung durch SP TRANS GmbH. Kostenaufwand für Änderungen sind vom Auftraggeber an SP TRANS GmbH
zu bezahlen.
§ 11
SP TRANS GmbH übernimmt nur fahrbereite Fahrzeuge. Transport von nicht fahrbereiten Fahrzeugen muss gesondert angemeldet
werden und wird durch SP TRANS GmbH auf Machbarkeit geprüft. Sollte ein Fahrzeug nach Übernahme durch SP TRANS GmbH
nicht mehr fahrbereit sein, übernimmt SP TRANS GmbH keine Verantwortung für verspätete Lieferung und behält sich das Recht
vor, Reparaturmaßnahmen im Auftrag des Auftraggeber vorzunehmen. Keine Reparaturen werden vor Bekanntgabe und
Zustimmung des Auftraggeber vorgenommen. Reparaturkosten sind sofort fällig und vor der weiteren Durchführung des
Transportes zu bezahlen. Falls die Zahlung der Reparaturkosten nicht innerhalb von 10 Tagen von einem innerdeutschen
Auftraggeber und innerhalb 40 Tagen von einem ausländischen Auftraggeber erfolgt, oder falls das Fahrzeug nicht repariert
werden kann, wird das Fahrzeug auf Kosten des Auftraggeber bis zu 90 Tage gelagert. Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb
dieser 90 Tage das Fahrzeug aus unserem Lager zu entfernen. Falls das Fahrzeug bis diesem Zeitpunkt nicht entfernt wird,
behält sich SP TRANS GmbH das Recht vor, das Fahrzeug als verlassen zu betrachten und zu veräußern oder zu entsorgen.
§ 12
Ist ein Fahrzeug bei Überführung mit eigenem Antrieb infolge einer Panne (siehe §6) nicht mehr fahrbereit, so hat der
Auftraggeber nach Bekanntgabe, für eine unverzügliche Wiederinstandsetzung zu sorgen. Ist der Auftraggeber nicht erreichbar,
beauftragt SP TRANS GmbH eine Vertragswerkstatt oder ein Abschleppunternehmen im Auftrag und Rechnung des Auftraggeber.
Überführungsaufträge die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, werden nicht ausgeführt und gem. Aufwand an den
Auftraggeber berechnet.
§ 13
Die angegeben Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGBs) sind Bestandteil unseres Speditionsauftrages und hiermit bindend.
Eine einseitige Änderung durch Auftraggeber, Versender, Empfänger oder Eigentümer ist nicht statthaft und gilt für alle
Geschäftsvorfälle.
§ 14
SP TRANS GmbH arbeitet ausschließlich nach deutschen Recht.
Gerichtsstand: Nürnberg
Stand: Dezember 2021